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Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Mieter 50% der Heizkosten des Hauses verursacht haben sollte. Der Vermieter hat darzulegen und zu beweisen, dass die Werte richtig erfasst, zusammengestellt und verteilt wurden.
Ähnliches gilt für Stromverbrauchsabrechnungen, wenn enorme Steigerungen (hier um 1000%) in Rechnung gestellt werden.
Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.